Guter Rat ist nicht teuer

Teuer wird es nur, wenn Sie Ihren Umzug auf die leichte Schulter nehmen. Ein Umzug ist keine Kleinigkeit. Da gibt es vieles, was bedacht werden will. Es braucht Organisation im Vorfeld, das Abpacken des ganzen Umzuggutes und auch danach müssen noch eineige Dinge erledigt werden.

Umso wichtiger ist es, bei der Abwicklung Ihres Umzuges auf echte Profis verlassen zu können. Mit unsere langjährigen Erfahrung sind wir für Sie der richtige Partner an Ihrer Seite. Wir bringen nicht nur Ihren ganzen Umzug zu Ihrem neuen Zuhause, sonder halten auch die Ruhe und Übersicht in der ganzen Zeit.

Nutzen Sie hier unserer Checkliste für Umzüge aller Art: ob Privat oder als Firma, behalten Sie mit der Checkliste in jeder Phase Ihres Umzuges den Überblick und stellen sicher, dass alles zur rechten Zeit erledigt wird.

Kontaktieren Sie KUS-Umzüge für ein unverbindliches Angebot für Ihren Firmen- oder Privatumzug.

Checkliste

So früh wie möglich

Umzugsurlaub beantragen

• Beantragen Sie rechtzeitig Ihren Umzugsurlaub. Evtl. gibt Arbeitgeber Zuschüsse zum Umzug oder erteilt Sonderurlaub
Renovierungsarbeiten
• Überlegen Sie schon einmal welche Reparaturen in Ihrer alten Wohnung durchführen müssen. Und prüfen Sie, ob evtl. die Hausratversicherung Schäden bezahlt.
• Wenn Sie die Schäden nicht selber ausführen können, beauftragen Sie eine Fac• Vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Wohnungsübergabetermin (Übergabeprotokoll nicht vergessen).

Mitgliedschaften kündigen

• Denken Sie daran alle Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden etc., wenn Sie aus der Stadt ziehen zu kündigen. Kontaktieren der Bildungseinrichtungen
• Nehmen Sie bei einem Wohnungswechsel rechtzeitig Kontakt mit den zuständigen Stelle im neuen Heimatort auf. Beachten Sie, dass Bundesländern teilweise erheblich voneinander abweichende Schulsysteme haben. Lassen Sie sich vom jeweiligen Schulamt genau erklären, was ihr Kind erwartet.

Sperrmüllabfuhr Termin vereinbaren

• Entrümpeln Sie Keller und Garage oder verschenken Sie es. Sicher werden Sie eine Menge Dinge finden, die nicht in die neue Wohnung mitgenommen werden sollen. Ausmisten spart Transportkosten. Umzugsservice beauftragen.
• Wenn Sie sich entschlossen haben, eine professionellen Umzugsservice zu beauftragen, dann hier einige Tipps, um die richtige Entscheidung bei der Auswahl der Umzugsfirma zu treffen:
1. Preise vergleichen.
2. Wenn Sie mehrere Angebote einholen, dann gehen Sie davon aus, dass die Unterschiede sich in einem zehnprozentigen Rahmen bewegen werden.
3. Da alle Unternehmen ähnlich kalkulieren müssen, sollten Sie Angebote, die darunter liegen, mit allergrößter Vorsicht genießen und genau nachfragen.

Umzug in Eigenregie

• Falls Sie den Umzug selber durchführen möchten, sollten Sie das entsprechende Transportfahrzeug möglichst früh anmieten. Bei der Anmietung sollten Sie folgendes beachten:
1. Von LKW-Vermietfirmen Preisvergleiche einholen.
2. Bei Stadtumzüge reicht meist ein kleiner Transporter, da es meist unproblematisch ist, den Umzug in mehreren Etappen durchzuführen.
3. Bei Fernumzüge sollten Sie sich für einen großen LKW mit ausreichend Ladefläche entscheiden.
4. Freunde und Bekannte um Hilfe bitten. 5. Umzugskartons und Verpackungsmaterial besorgen.

Zwei bis drei Wochen vor dem Umzug

Umzugshilfsmittel besorgen

• Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihr Umzugsequipment:
• Umzugskartons
• Kleiderkartons
• Packseide
• Packdecken
• Klebeband
• Luftpolsterfolie
• Schutzhüllen

Karton Verbrauch

• 2-Personen-Haushalt: 25 bis 45 Kartons
• 3-Personen-Haushalt: 45 bis 80 Kartons
• 4-Personen-Haushalt: 80 bis 110 Kartons
• 5-Personen-Haushalt: 90 bis 130 Kartons

Termin für Wohnungsübergabe vereinbaren

• Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Nachmieter oder evtl. auch dem Vermieter darüber, ob Einrichtungsgegenstände übernommen werden sollen (z.B. Einbauküche usw.) bzw. ob Sie nachträgliche Einbauten entfernen müssen.

Handwerker

• Wenn Sie für die Demontage von Waschmaschine, Herd und Einbauküche einen Handwerker benötigen, lassen Sie sich rechtzeitig von Ihrem Spediteur beraten.

Tiefkühltruhe

• Beginnen Sie damit, die Vorräte möglichst vor dem Umzug weitestgehend aufzubrauchen.

Anmelden-Abmelden-Ummelden

Post:
Nachsendeauftrag
Banken:
Adressänderung, ggf. Konten auflösen, neue Konten bei neuer Bank eröffnen, Einzugsermächtigungen und Daueraufträge ändern und an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) denken.
Telekom:
Alten Telefonanschluss kündigen und neuen Anschluß beauftragen und… ggf. auch an…
• Kabelanschluss (Fernsehen)
• Internetanschluss
• Mobiltelefon (Adressangaben)
Energieversorgungsunternehmen
…denken!
Finanzamt:
Ziehen Sie innerhalb des gleichen Ortes um, teilen Sie Ihrem Finanzamt die neue Anschrift mit der nächsten Steuererklärung mit. Ziehen Sie in eine andere Stadt um, informieren Sie Ihr altes Finanzamt schriftlich.
Bausparkasse
Zeitschriftenabos:
Werden von der Post auch auf Antrag nicht nachgesandt. Sollten dann aber innerhalb von 6 Monaten auch umgemeldet werden.
Versicherungen:
– Rentenversicherungen
(wie BfA, LVA) übernimmt meist der Arbeitgeber – Krankenversicherung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber
– Hausratversicherung
(prüfen Sie, ob die Versicherungssumme evtl. angepasst werden muss)
– Kfz-Versicherung
(beim Umzug an einen neuen Ort können sich Prämienanpassungen ergeben)
Arbeitsamt:
– Kindergeld / Bafög
das anmelden beim zuständigen neuen Arbeitsamt übernimmt in der Regel das alte Arbeitsamt bei der Abmeldung.

Termine vereinbaren

für Zählerablesungen (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme)

Halteverbotszone für Be- und Entladestelle falls notwendig

• Beantragen Sie bitte rechtzeitig bei Halteverbot eine Ausnahmegenehmigung z.B. bei der Stadtverwaltung, oder beim Landratsamt. Oder fragen Sie uns als Ihr Umzugsunternehmen.

Eine Woche vor dem Umzug

Packen

• Legen Sie fest, welche Eigenleistungen Sie erbringen möchten.
WICHTIG:
Einen Plan von der neuen Wohnung zeichnen, damit Ihre Helfer wissen, was wohin kommt.

Kisten packen

• Der Umzug trägt sich leichter,wenn Sie auf Bananenkisten verzichten und zu professionelle Umzugskartons greifen. Sie stapeln sich einheitlich im LKW und nach getaner Arbeit, machen sie sich auseinandergeklappt schmal im Keller.
Ihr Wiederverkaufswert ist recht hoch.
• Der Karton sollte nicht mehr als 20 Kilo schwer sein.
Sonst wird er untragbar. Beachten Sie das Gewicht von Büchern!
Packen Sie nur halbvoll mit Büchern (senkrecht stellen !) und füllen Sie mit leichten Sachen auf.
• Den Platz vor den Grifflöchern frei lassen. Sonst finden die Finger keinen Halt zum Greifen.
• Spitze und scharfe Gegenstände in Packpapier einschlagen und weit weg von den Grifflöchern lagern. Verletzungsgefahr!
• Beschriften Sie die Kartons nach Zimmern.
• Angaben zum Inhalt auf den Kartons festhalten.
• Auf Inhalte mit Glas und Porzellan besonders hinweisen (“Vorsicht zerbrechlich”)
WICHTIG:
• Achten Sie darauf, dass bei empfindlichen Oberfläche das Klebeband nicht direkt auf die Möbel geklebt wird.

Packen von Glas und Porzellan

• Strukturieren Sie den Karton richtig:
Unten kommt das schwere und stabile Porzellan (z.B. Teller), die mittlere Lage besteht aus mittelschweren Porzellan (z.B. Tassen) und oben legen Sie die leichten bzw. zerbrechlichen Dinge drauf (z.B. Gläser). In den jeweiligen Zwischenräume polstern Sie mit Papier aus und den Boden legen Sie mit Handtüchern oder Bettwäsche aus.
Teller zu mehreren zusammenfassen und die einzelnen Teller in Seidenpapier einschlagen. Danach das Tellerpaket straff einwickeln und senkrecht in den Karton stellen.
Tasse auf den Papierbogen legen und einrollen, danach nächste Tasse daneben legen und einrollen. Machen Sie solange mit den weiteren Tassen bis nur noch ein Viertel vom Papierbogen übrig ist. Dieses Papier schlagen Sie um das Ganze noch einmal und legen Sie das Paket auf die Teller.
Gläser, die sehr empfindlich sind werden einzeln eingeschlagen, ansonsten gilt das gleiche Vorgehen wie bei den Tassen. Abschließend den vollen Karton schütteln.
Drinnen muss es still sein. Dann liegt das Geschirr bruchsicher.

Am Umzugstag

Umzug durch eine Spedition

So sieht ein Umzugsablauf mit einem professionellen Umzugsunternehmen aus:
1. Wenn die Umzugsmannschaft vor Ort ist, wird der Kolonnenführer einen Rundgang durch die Wohnung machen. Beantworten Sie alle seine Fragen, denn er bestimmt dabei die Ladefolge.
2. Packregel: Was zuerst eingeladen wird, kommt als letztes in die neue Wohnung.
3. Sehen Sie sich gemeinsam das Treppenhaus und die Türrahmen an und notieren Sie evtl. Schäden.
4. Wenn Sie empfindliche Bodenbeläge haben, sollten Sie sie mit Wellpappe oder Abdeckplane abdecken.
5. Nach der Besichtigung geht es richtig los. Die Arbeiter verteilen sich gleichmäßig auf Ihre Wohnräume und fangen an zu packen bzw. mit den Möbelabbau. Haben Sie das bereits erledigt, beginnt die Truppe mit dem Einladen.
6. Nachdem die Wohnung leer geräumt ist, machen Sie noch einmal einen Rundgang. Sind irgendwelche Schäden im Treppenhaus oder sonstwo, halten Sie alles in einem Protokoll fest.
7. Am neuen Wohnort angekommen sollten Sie wiederum gemeinsam das Treppenhaus inspizieren und evtl. Schäden notieren.
8. Wenn Sie empfindliche Bodenbeläge haben, sollten Sie sie mit Wellpappe oder Abdeckplane abdecken.
9. In der neuen Wohnung sollten Sie entsprechenden Informationen geben, was wohin kommt oder fertigen Sie einen Möbelstellplan an.
10. Nach dem Einräumen checken Sie noch einmal sorgfältig das Treppenhaus.
11. Prüfen Sie, ob alles angekommen und ausgeladen ist.
Halten Sie alle Mängel und Beschädigungen am Umzugstag fest und lassen sich diese vom leitenden Kolonnenführer bestätigen.
12. Kühlgeräte nach dem Transport sicherheitshalber 24 Stunden ruhen lassen.

WICHTIG:
• Schlüssel abziehen nicht vergessen!

Nach dem Umzug

Alte Wohnung

• Gas- und Wasserhähne sowie Fenster schließen.
• Alte Wohnung reinigen, ggf. renovieren.
• Briefkasten leeren.
• Namensschilder von Türen, Klingel und Briefkasten abmontieren Wohnung übergeben.
• Bei der Wohnungsübergabe sollten Sie mit Ihrem Vermieter alle Zählerstände ablesen (Strom, Wasser und Heizung) und im Übergabeprotokoll vermerken.
• Lassen Sie sich für alle abgegebenen Schlüssel quittieren.

Neue Wohnung

• Zählerstände (Strom, Wasser, und Heizung) im Protokoll festhalten.
• Umzugsbelege für die Steuer sammeln.
• Beim Einwohnermeldeamt melden.
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug sollten Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Steuern sparen beim Umzug

Umzugskosten

• Wenn Ihr Wohnungswechsel beruflich bedingt war, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
• Als beruflich bedingt gilt Ihr Umzug, wenn die Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt wird (die Hin- und Rückfahrt muss sich wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verringern).
Oder der Umzug dient überwiegend dem betrieblichen Interesse Ihres Arbeitgebers. Das ist natürlich beim Einzug in eine Dienstwohnung oder beim Auszug aus einer solchen der Fall.
Für die steuerliche Abzugsmöglichkeit genügt bereits ein Umziehen innerhalb des Ortes auch ohne Arbeitsplatzwechsel. Die erste Aufnahme einer Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber gilt ebenso als abzugsfähig wie die Beendigung einer doppelten Haushaltsführung durch Verlegung Ihres eigenen Hausstandes.
Gleiches gilt für Ihr beruflich begründetes Aufgeben oder Beziehen einer Zweitwohnung. Ihre privaten Gründe für die Auswahl der neuen Wohnung sind dabei ohne Belang.
• Wenn Sie die oben angeführten Bedingungen erfüllen, sind für Sie weithin steuerlich absetzbar.

Beförderungskosten

• Das Transportieren des Umzugsgutes in die neue Wohnung innerhalb Deutschlands (bei Auslandsumzüge bis zur deutschen Grenze).
• Alle Kosten, die durch die Beförderung des Umzugsgutes vom alten zum neuen Wohnort entstehen.

Reisekosten

• Alle Personen, die zum gemeinsamen Haushalt zählen, können Reisekosten ebenso geltend machen wie ein Tagegeld vom Tag des Einladens an bis zum Ausladetag, wenn es sich dabei um volle Reisetage handelt. Dazu kommen das Geld für eine notwendige Übernachtung und die Reisekosten für eine Wohnungsbesichtigung.

Mietentschädigung

• Zahlen Sie doppelt Miete, können Sie die Mietkosten für die alte Wohnung absetzen, gleiches gilt auch für Garagen.

Maklergebühren

• Maklerkosten in ortsüblicher Höhe für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage sind steuerlich absetzbar.

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